Rechtsgebiet Medizinrecht
Zu unserem Mandantenstamm gehören niedergelassene und angestellte Ärzte und Zahnärzte, Krankenhausträger sowie medizinische Berufsverbände, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer die von uns in allen Fragen des Gesundheitsrechtes beraten und vertreten werden. Wir begleiten erfolgreich ärztliche Niederlassungen sowie die Abgabe und den Kauf von Praxen und Apotheken. Die Gründung ärztlicher Gemeinschaften und Medizinischer Versorgungszentren gehört genauso zu unserer Kernkompetenz wie die Ausgliederung radiologischer und labormedizinischer Krankenhausabteilungen. Wir vertreten unsere Mandanten vor Zulassungsgremien, Prüfungseinrichtungen sowie gegenüber anderen Gremien der Selbstverwaltung und den Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen. Mit juristischem und medizinischem Sachverstand wehren wir gegen unsere Mandanten erhobene Arzthaftpflichtansprüche ab. Im Streitfall vertreten wir unsere Mandanten vor Behörden, Sozial-, Verwaltungs- und Zivilgerichten. Ärztliche Berufsverbände und andere Interessenvertreter engagieren uns regelmäßig für Vortragstätigkeiten zu gesundheitsrechtlichen Fragestellungen.
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