Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts geben wir Antworten auf alle Fragen des Rechts der Kapitalgesellschaften und der Personengesellschaften. Die Beratung über die adäquate Rechtsform und die Unternehmensgründung gehören ebenso zu unseren Schwerpunkten wie die Umstrukturierung vorhandener Gesellschaften und die Beratung und Interessenwahrnehmung bei Erwerb, Verkauf, Fusion oder Umwandlung. Neben zivilrechtlichen Aspekten berücksichtigen wir selbstverständlich betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Überlegungen. Dabei arbeiten wir eng mit steuerlichen Beratern unserer Mandanten zusammen oder - sofern dies gewünscht wird - beziehen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften ein, zu denen wir seit Jahren verläßliche Geschäftsbeziehungen pflegen. Beratend und forensisch sind wir auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Auseinandersetzungsansprüchen, beispielsweise gerichtet auf Abfindungszahlungen oder nachvertragliche Wettbewerbsverbote, für unsere Mandanten tätig.
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