Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Die Beratung und Prozessvertretung im Arbeitsrecht stellt einen Schwerpunkt der Kanzlei dar. Im Rahmen des Individualarbeitsrechts beschäftigen wir uns mit dem gesamten Spektrum arbeitsrechtlicher Problemstellungen, von der Begründung von Arbeitsverträgen über die Begleitung des personalspezifischen Tagesgeschäfts bis hin zur Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Die Ausgestaltung und Umsetzung von Personalanpassungsmaßnahmen gehört dabei ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich wie die Begleitung von Betriebsübergängen. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts beraten wir unsere Mandanten in allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrechts, führen gemeinsam mit ihnen Einigungsstellenverfahren durch und begleiten Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Untrennbar mit unserer Arbeit verbunden ist die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschluß- und Urteilsverfahren. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten an allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie selbstverständlich auch vor dem in Erfurt ansässigen Bundesarbeitsgericht und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Ihre Ansprechpartner:

Prof. Dr. Sascha Leese
Prof. Dr. Sascha Leese

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Dr. Holger Ulbricht
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Benjamin Heinze
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